Betriebsprüfung: Fiskus darf selbst über den Turnus entscheiden

13-JAN-10

(Val) Außenprüfer sind bei Selbstständigen immer öfters anzutreffen. Selten willkommen durchkämmen sie mit Laptop und moderner Auswertungssoftware die Buchhaltungen und stöben in den abgelegten Unterlagen. Für die effektivere Auswertung dürfen sie auf die Firmen-EDV zugreifen, die Daten auswerten, abgleichen und auf Schlüssigkeiten hin überprüfen. Die Beamten loggen sich hierzu in die Unternehmenssoftware ein oder lassen die Daten auf den eigenen PC überspielen. Die per Klick erreichbaren Ergebnisse waren früher nur mühselig per Hand durchzuführen und auf eine Zufallsauswahl beschränkt.

Wie oft die Betriebsprüfung kommt, hängt vor allem von Umsatzes und Gewinn ab. Hiernach werden Selbstständige in bestimmte Größenklassen eingestuft. Großbetriebe werden dabei regelmäßig aufgesucht, Kleinstbetriebe hingegen statistisch gesehen nur einmal im Leben. Dennoch kann ein Unternehmer mit geringem Ertrag nicht davon ausgehen, dass er nur selten eine Prüfungsanordnung erhält. Denn das Finanzamt darf durchaus intern nach einem eigenen Turnus entscheiden, wann wer unter die Lupe genommen wird.

Dies hat aktuell das Finanzgericht Sachsen-Anhalt bei einem Existenzgründer entschieden, bei dem schon nach rund einem Jahr eine Betriebsprüfung angeordnet wurde, obwohl er nicht auffällig geworden war. Denn nach Ansicht der Richter darf das Finanzamt bei Unternehmern, Freiberuflern und Landwirten ohne Angabe von Gründen eine Außenprüfung durchführen. Es muss lediglich vorher ankündigen, um welche Steuerarten und Zeiträume es geht (Az. 2 K 798/09). Denn bei dieser Berufsgruppe ist eine genaue Überprüfung der Steuererklärung durchweg nur vor Ort durch die Sichtung von Buchführung und Belegen möglich.

Dabei kann ein Kleinunternehmer sich auch nicht darauf berufen, schneller als der Konzern besucht zu werden. Könnten Selbstständige nämlich auf den statischen Prüfungsturnus pochen, wüssten sie anhand der ermittelten Durchschnittswerte, wann die nächste Außenprüfung ansteht. Das würde aber gerade dem verfolgten Ziel widersprechen, durch die Furcht vor einer jederzeit möglichen Betriebsprüfung korrekte Bilanzen und Steuererklärungen einzureichen. Alleine die theoretische Möglichkeit, in nächster Zeit mit einer Visite durch den Fiskus zu rechnen, motiviert nämlich selbstständige eher zur Steuerehrlichkeit.