Kassenarzt: Wer gegen Geld auf eine gute Stelle verzichtet, muss Geld zahlen

14-JAN-10

Verzichtet ein Arzt aufgrund seiner Berufserfahrung und einer jahrzehntelangen Approbation auf seine aussichtsreiche Bewerbung für eine Vertragspraxis als Kassenarzt und werden ihm dafür von dem Arzt, der daraufhin die Stelle zugesprochen bekam, 10.000 Euro gezahlt, so hat der "verzichtende" Arzt den Betrag als "sonstige Einkünfte" zu versteuern. Dabei handelte es sich um die Gegenleistung für den Verzicht auf seine Bewerbung. (Hier war der Doktor dem Finanzamt aufgefallen, weil der andere die gezahlten 10.000 € in seiner Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend gemacht hatte.) (AZ: 15 K 3641/00)