Kindergeld: Wer doppelt kassiert, zahlt für 10 Jahre zurück

26-FEB-10

Kassiert ein so genannter beurlaubter Beamter der Deutschen Bahn (der nach der Privatisierung der Bahn in das Bundeseisenbahnvermögen versetzt worden ist) für seine Tochter über einen Zeitraum von fast zehn Jahren doppelt Kindergeld, so macht er sich der Steuerhinterziehung schuldig – mit der Folge, dass eine Verjährung der Tat erst nach zehn Jahren einsetzt (für ihn hier also gar nicht). Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Im konkreten Fall muss der Mitarbeiter der Bahn AG 17.000 Euro zurückzahlen, weil das Gericht ihm nicht abnahm, die zweifache Zahlung von Kindergeld (zum einen aus der Familienkasse und zum anderen aus dem für ihn zuständigen Bundeseisenbahnvermögen) „nicht bemerkt“ zu haben. Er könne auch nicht argumentieren, dass die Familienkasse ein „Organisationsverschulden“ treffe, weil sie hätte merken müssen, dass sie nicht für ihn zuständig sei. Ferner machte der Bahn-Mitarbeiter - jedoch ebenfalls vergebens - die übliche Verjährungsfrist von vier Jahren geltend. (FG Rheinland-Pfalz, 4 K 1507/09)